Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von pimar.ch regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Firma und ihren Kundinnen und Kunden, soweit nicht zwingende Gesetzesbestimmungen oder individuelle schriftliche Abreden etwas anderes vorsehen.
Die Kunden verzichten ausdrücklich auf die Anwendbarkeit allfälliger eigener Geschäftsbedingungen.

Angebot, Auftragsbestätigung, etc. ...

Ein Vertrag ist mit der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen. Ein Vertrag ist auch abgeschlossen, wenn ein Kunde ein schriftliches Angebot von pimar.ch schriftlich bestätigt. Diese Auftragsbestätigung muss den Fristen und Bedingungen des Angebots von pimar.ch entsprechen. Ein Vertrag ist ebenfalls abgeschlossen, wenn pimar.ch einen vom Kunden erhaltenen schriftlichen Auftrag schriftlich bestätigt. Sollte der Auftrag vom Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung von pimar.ch nicht übereinstimmen, ist letztere rechtsgültig.

Preise

Der Preis ist im Angebot festgelegt beziehungsweise im Vertrag oder der Auftragsbestätigung bestätigt. Zusätzliche von pimar.ch erbrachte Leistungen werden separat berechnet. pimar.ch behält sich das Recht vor, dem Kunden Kosten zu verrechnen, deren Umstände durch Letzteren verursacht worden sind (wie vom Kunden erhaltene Unterlagen die nicht den Tatsachen entsprechen, oder von Umständen über die pimar.ch nicht unterrichtet wurde oder in gutem Glauben keine Kenntnis hatte oder haben konnte, usw.).

Rechte und Pflichten von pimar.ch

pimar.ch sichert zu, dass jede Dienstleistung in allen wesentlichen Aspekten der Leistungsbeschreibung entspricht; mit der zumutbaren Sorgfalt und der Fähigkeit eines kompetenten IT-Dienstleisters erbracht wird und den ausdrücklich mit dem Kunden vereinbarten und in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen Leistungsstandard erfüllt. pimar.ch verpflichtet sich, allfällige Fehler, welche die Dienstleistung bedeutend beeinträchtigen, nach bestem Bemühen so schnell wie möglich zu beheben.
pimar.ch ist zu Änderungen der in der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistung berechtigt, wenn eine gesetzliche Bestimmung oder eine behördliche Anordnung dies vorsieht oder wenn betriebliche Gründe es erfordern. pimar.ch hat das Recht, den Kunden jederzeit einer Bonitätsprüfung zu unterziehen.
Bezahlt der Kunde das Vertragsgemäss geschuldete Entgeld für die Erbringung der Dienstleistung oder die verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so kann pimar.ch ihre Dienstleistungen suspendieren und den Vertrag nach erfolgloser Fristansetzung unverzüglich und entschädigungslos auflösen. Nach erfolgter Zahlung durch den Kunden wird pimar.ch die Dienstleistungen wieder so schnell wie möglich und zumutbar erbringen.
Der Abgabetermin ist im Angebot festgelegt und in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag bestätigt. pimar.ch beschränkt die Garantie auf die vereinbarte Qualität und die Funktionsfähigkeit der entwickelten Dienstleistungen. Bei Mängeln welche von pimar.ch zu verantworten sind, werden die fehlerhaften Teile korrigiert. Der Kunde verzichtet auf jeden anderen Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz. Die pimar.ch haftet nicht für entgangenen Gewinn, Datenverluste sowie sonstige Folge- oder indirekte Schäden, unabhängig von der Art ihrer Bezeichnung.
Die pimar.ch haftet nicht für Schaden, der daraus entsteht, dass ein dritter Anbieter von IT-Dienstleistungen, auf deren Erbringung pimar.ch zur Erbringung der eigenen Leistung angewiesen ist, seine Leistung verspätet, gar nicht oder sonst wie nicht Vertragsgemäss erbringt.

Rechte und Pflichten des Kunden

Die Verrechnung der Leistungen ist vom Kunden bei Empfang unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Reklamationen des Kunden bezüglich der Leistungen müssen schriftlich spätestens fünfzehn (15) Tage nach Empfang erfolgen. Erfolgt keine Reklamation innerhalb der festgelegten Frist, so gilt die Leistung als angenommen. Die Rügefrist gilt nicht für Mängel, die bei der üblichen Prüfung der Leistung nicht sofort erkennbar sind (versteckte Mängel). Sollten diese jedoch später offenbar werden, muss pimar.ch umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt werden und zwar spätestens dreissig (30) Tage nach Feststellung der Mängel, in jedem Fall innerhalb eines halben Jahres nach Eingang der Leistung. Sonst gelten die Leistungen als angenommen.
Für Mängel, die auf das vom Kunden gelieferte Material bzw. Informationen zurückzuführen sind, oder für Mängel, die durch Sonderwünsche des Kunden bezüglich der Konzeption der Dienstleistung hervorgerufen wurden, ist pimar.ch nicht verantwortlich. Im Falle von falschen oder ungenauen Angaben vom Kunden besteht keine Haftung seitens pimar.ch
Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Mitteilungen (Sprache oder Daten) verantwortlich, die er oder Drittpersonen durch pimar.ch übermitteln oder bearbeiten lassen. Die Kunden halten pimar.ch für alle Kosten schadlos, die daraus entstehen, dass Dritte gegen pimar.ch Ansprüche im Zusammenhang mit der Übermittlung oder Bearbeitung von Daten des Kunden geltend machen.

Bezahlung und Dienstleistung

Der Kunde verpflichtet sich, jede Lieferung in Bar oder gegen Rechnung gemäss den Konditionen der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung oder des Vertrages zu bezahlen. Das Fälligkeitsdatum ist Verfalldatum. Bei Zahlungsverspätung werden Zinsen berechnet; wobei es nicht notwendig ist, den Kunden über seine Säumigkeit in Verzug zu setzen. Der Zinssatz variiert je nach Währung und Marktsituation. Verzugszinsen werden nicht verrechnet, wenn die Umstände der Verspätung nicht durch den Kunden verursacht worden sind.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist nur gestattet, wenn eine schriftliche Bestätigung von pimar.ch oder eine rechtsgültige Gerichtsentscheidung vorliegt.
Die Zahlung des Kunden muss innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen, auch wenn sich beim Kunden Verzögerungen bei der Annahme der Ware resp. Dienstleistung ergeben. Die Ware gilt zu dem Zeitpunkt vom Kunden als angenommen, zu welchem die Lieferung hätte erfolgt sein müssen.

Eigentumsvorbehalt

Die Produkte bleiben solange Eigentum von pimar.ch, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt hat und insbesondere bis der vereinbarte Preis voll entrichtet wurde. Das Recht der Eintragung eines solchen Eigentumsvorbehalts in dem entsprechenden öffentlichen Register wird ebenfalls vorbehalten.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Vertragspartei für Schäden aus Vertragsverletzungen, welche durch Ereignisse verursacht wurden, die nicht im Einflussbereich der Vertragsparteien liegen. Solche Fälle höherer Gewalt liegen insbesondere, aber nicht ausschliesslich vor, bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Krieg, Aufruhr, Streik oder behördlichen Anordnungen etc.

Dauer

Der Vertrag (Dienstleistung) tritt an dem auf der Auftragsbestätigung genannten Datum in Kraft.
Jede Partei kann den Vertrag oder eine einzelne Dienstleistung unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels schriftlicher Kündigung auflösen. Wurde in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag eine Mindestdauer vereinbart, so ist auf jeden Fall das Entgelt (inklusive sämtlicher in der Leistungsbeschreibung verabredeten Gebühren) für diese Mindestdauer geschuldet. Der Vertrag endet, wenn eine Partei in Konkurs fällt, insolvent wird oder mit ihren Gläubigern irgendwelche Vereinbarungen mit Vermögensabtretung trifft, wenn das Vermögen der anderen Partei Gegenstand einer Pfändung oder Liquidation wird, beziehungsweise wenn ein Liquidator oder Sachwalter über das Vermögen der anderen Partei bestellt wird.
Bei Beendigung des Vertrages oder einer gemäss dem Vertrag erbrachten Dienstleistung bleiben sämtliche Ansprüche und Rechte der Parteien, welche bis zum Datum der Beendigung entstanden sind, erhalten.

Vertragsänderungen und Nichtigkeiten

Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich des schriftlichen Einverständnisses beider Parteien.
pimar.ch hat jedoch das Recht, dem Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages (inklusive Leistungsbeschreibung und -Preise) schriftlich bekanntzugeben. Diese Vertragsänderungen gelten als genehmigt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen seit Erhalt der Vertragsänderung den bisherigen Vertrag mittels schriftlicher Kündigung unter Beachtung einer Frist von 10 Tagen auflöst. Sollte sich ergeben, dass eine Vertragsbestimmung wegen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Rechtsvorschrift ungültig ist, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die entfallene Bestimmung soll als ersetzt gelten durch eine andere Bestimmung, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Art möglichst weitgehend verwirklicht.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Ausschliesslich Zuständigkeit für alle Streitigkeiten hat das Gericht Solothurn (Schweiz). Die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht.

Ihre pimar.ch